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Die Risiken bei den so genannten Schrottimmobilien verwirklichen sich für die geschädigten Käufer häufig bereits kurz nach dem Erwerb der Immobilie. Dann nämlich stellt sich für die Käufer heraus, dass die von ihnen erworbene Immobilie längst nicht die zugesicherten Mieterträge bringt, die erforderlich wären um die Darlehensraten des Darlehens, welches zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen worden ist tatsächlich zurückzuzahlen.
Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage der Immobilie sind häufig stark überhöhte Verkaufspreise und damit hohe monatliche Belastungen durch das Darlehen, überhöhte Erwartungen an Mieterträge, Ausfälle von sogenannten Mietgaranten, ungünstige Wohnlagen und mangelhafte Bausubstanz.
Der Käufer der Schrottimmobilien kommt in diesen Fällen auf Grund der ausbleibenden Mieten in die prekäre Situation, dass er weiterhin die monatlichen Tilgungs- und Zinszahlungen an die finanzierende Bank leisten muss, auch wenn die Mieteinnahmen ausbleiben oder nur sehr geringfügige Mieteinnahmen zu verzeichnen sind.
Im „worst case“ kann es dann dazukommen, dass der Käufer der Schrottimmobilien nicht mehr in der Lage ist, das zur Finanzierung aufgenommene Darlehen in Raten an die Bank zurückzuzahlen.
Die Bank wird in diesen Fällen regelmäßig das Darlehen kündigen und die sofortige Rückzahlung des Darlehens fordern.
Da dies für den geschädigten Immobilienkäufer häufig eine finanziell unmögliche Aufgabe darstellen dürfte, droht die Zwangsversteigerung der Wohnungen durch die Bank.
Im Rahmen dieses Zwangsversteigerungsverfahrens werden dann häufig nur geringere Erlöse erzielt, so dass diese nicht ausreichen, um das aufgenommen Darlehen an die Bank zurückzuzahlen. In der Folge droht auch nach der Versteigerung der Immobilien eine erhebliche Schuldenlast gegenüber der finanzierenden Bank. Es kann daher festgehalten werden, dass der Erwerb einer so genannten Schrottimmobilie im Einzelfall zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten bis hin zum Insolvenzverfahren für den geschädigten Käufer führen kann.
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