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Unter Schrottimmobilien versteht man umgangssprachlich Immobilien, die zu einem wesentlich überhöhten Kaufpreis verkauft worden sind und nur einen Bruchteil des angeblichen Wertes verkörpern. Häufig handelt es sich dabei um Immobilien, die der Käufer vor dem Vertragsabschluss gar nicht persönlich besichtigt hat, sondern lediglich von Verkaufsprospekten her kennt.
Häufig wurden und werden Schrottimmobilien im großen Stil von Vertriebsorganisationen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an die Käufer verkauft.
Der 1. Kontakt zu den Käufern erfolgt dabei meist telefonisch. Das Gespräch wird dabei zunächst unverbindlich mit der Frage „ob Interesse daran bestünde Steuern zu sparen“ eröffnet. Wird diese Frage dann bejaht, wird oft direkt ein Besprechungstermin angeboten in welchem seitens des Vermittlers die finanzielle Situation des potentiellen Schrottimmobilien Käufers aufgenommen und analysiert wird.
Uns ist aus der Praxis bekannt, dass dem potentiellen Käufern auch nach diesem Erstgespräch häufig noch nicht einmal mitgeteilt worden ist, dass das Ziel der Steuerersparnis durch den Erwerb einer Immobilie erreicht werden soll. Wenn die Immobile dann in das Gespräch gebracht wird, werden die Steuerersparnis sowie die angeblich zu erzielenden hohen Mieterträge in den Vordergrund gestellt. Eine passende Finanzierung wird häufig auch mit angeboten. Tenor des Gesprächs ist „dass nichts schief gehen könne“ und „jeder eine Immobilie erwerben könne“.
Der weitere Verlauf sieht dann oft so aus, dass die potentiellen Käufer meist kurzfristig zu einem Notartermin seitens des Vermittlers eingeladen werden um den Kauf möglichst schnell abzuwickeln.
Da es aber regelmäßig Schwierigkeiten bereiten wird, den Verkäufern beziehungsweise Vermittlern dieser Schrottimmobilien eine Täuschung nachzuweisen, haben Geschädigte häufig auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet.
Der BGH hat nunmehr in der Entscheidung vom 11.06.2010 einen Weg aufgezeigt auf dem unter bestimmten Bedingungen – ohne die sonst problematischen Beweisschwierigkeiten – eine Lösung von der Immobilie erfolgen kann.
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