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Kosten

Weil für die Durchsetzung der Rückabwicklung Anwaltsgebühren anfallen, werden unsere Mandanten im Rahmen der Erstberatung selbstverständlich ausführlich über die Gebühren und möglichen Kostenrisiken informiert.

Da vor der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zunächst jedoch die aussergerichtliche Geltendmachung der Rückabwicklungsansprüche erfolgt, lassen sich ein Prozess und zusätzliche Prozesskosten unter Umständen völlig vermeiden. Vor der endgültigen prozessualen Durchsetzung der Rückabwicklung wird in jedem Fall nochmals Rücksprache mit den Mandanten gehalten.

Soweit der geschädigte Immobilienkäufer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, übernehmen wir für unsere Mandanten die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Sollte es sich bei der erworbenen Immobilie um eine „gebrauchte“ Immobilie handeln, so dürfte in vielen Fällen eine Deckungszusage für die Durchsetzung der Rückabwicklung gegeben werden.

Wird eine Deckungszusage erteilt, werden die Anwaltskosten und im Falle eines Prozesses auch die Gerichtskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen, so dass der geschädigte Immobilienkäufer keine Kostenrisiken eingeht.

Kanzlei Bernhard und Dr. Kleuser

Kanzlei Bernhard
und Dr. Kleuser

Flughafenstraße 30
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon 06105/40870
Telefax 06105/4087-50

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