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Der BGH hat mit einer wegweisenden Entscheidung geschädigten Käufern von Schrottimmobilien die Rückabwicklung ermöglicht. Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten einen ersten Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten geben, die sich konkret durch dieses Urteil eröffnen. Wir halten das Urteil insbesondere deshalb für bemerkenswert, weil eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt wird, die so bislang in anderen Entscheidungen des BGH in Schrottimmobilienfällen nicht thematisiert wurde und überdies wenig Interpretationsspielraum offen lässt. Die Möglichkeiten für geschädigte Anleger, sich doch noch von der Immobilie zu trennen, dürften sich in den in dem Urteil genannten Fallkonstellationen jedenfalls erheblich verbessert haben.
BGH Urteil vom 11.06.2010 (AZ:V ZR 85/09)
Weitere Kanzlei-Informationen zum Urteil und dessen Möglichkeiten
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